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Sterbefall


Allgemeine Informationen

Der Sterbefall einer Person wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.


Urkunden

Sind Angehörige, Abkömmlinge oder Vorfahren im Bereich des Standesamtes Krempermarsch oder eines seiner Vorläufer (siehe „Gemeindeübersicht") verstorben, so kann hier über diese Personen eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Die Verwandtschaft mit der beurkundeten Person ist selbstverständlich nachzuweisen. Sonstigen Personen können Urkunden nur dann erteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden kann.

 

Anzeige eines Sterbefalles

Wenn eine Person im Bereich des Standesamtes Krempermarsch verstorben ist, so muss der Sterbefall spätestens am dritten Werktag nach dem Tode hier angezeigt werden. Die Anzeige wird in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen, sie kann aber auch durch Angehörige oder einer sonstigen Person, die beim Tode zugegen war, vorgenommen werden.

 

Bei der Anzeige sind vorzulegen

  • Geburtsurkunden der verstorbenen Person
  • Ehe-/Heirats-/ oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls deren Auflösung (Scheidung, Tod des Ehe-/Lebenspartners)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes über den Tod

Sterbefall im Ausland

Ist ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r, die/der zuletzt einen Wohnsitz im Amtsbereich hatte, im Ausland verstorben, so kann hier eine Nachbeurkundung erfolgen. Nähere Auskünfte hierzu können vom Standesamt erteilt werden.


Ansprechpartner

Hauptamt
Birkenweg 29
25361 Krempe

Frau Hahn
Telefon (04824) 389033
E-Mail

Herr Schoene
Telefon (04824) 389034
E-Mail

Frau Viohl
Telefon (04824) 389036
E-Mail

Veranstaltungen

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Anfahrt

Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe


☎ 04824/389000
📧

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr

Di. 14.00 bis 18.00 Uhr

Do. 14.00 bis 16.00 Uhr

 

Persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung

 

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